Netzbetrieb - Unbundling
Die Aufgaben des Netzbetreibers gemäß den Vorschriften und Richtlinien des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (Unbundling) nimmt seit Oktober 2005 die Rheinische NetzGesellschaft mbH (RNG) als Beteiligungsgesellschaft der RheinEnergie wahr.
Gründungsgesellschafter waren neben der RheinEnergie die Belkaw in Bergisch Gladbach, die Energieversorgung Leverkusen, die GVG Rhein-Erft und die Stadtwerke Leichlingen.
Die RNG steht weiteren interessierten Unternehmen offen.
Die RNG konzentriert sich auf die wesentlichen, aus den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den Unbundling-Vorschriften resultierenden Anforderungen. Dazu gehören:
- Regulierungsmanagement
- Vertragsmanagement
- Erlösmanagement
- Asset-Management
- Strategische Netzplanung
- Netzvertrieb
Asset und Shared Service erfolgen durch das Energieversorgungsunternehmen. So ist etwa die operative Betriebsführung über separate Dienstleisterverträge sichergestellt; ebenso Kundenbetreuung, Ablesung und Abrechung.
Der Vorteil dieses Modells eines gemeinsamen Netzbetreibers für mehrere Gesellschaften liegt auf der Hand: Die durch die Unbundling-Vorschriften erforderlichen Maßnahmen lassen sich durch gemeinsames Handeln wesentlich kostengünstiger darstellen.
Es ist sichergestellt, dass die Vorschriften des EnWG strikt eingehalten werden. So erfolgt seitens der Gesellschafter/Anteilseigner kein Eingriff in den laufenden Betrieb des Netzbetreibers, und es gibt ein striktes organisatorisches und informatorisches Unbundling.
> Rheinische NETZGesellschaft
> Gleichbehandlungsbericht, PDF-Dokument (43 KB)
> Übersicht über die Netzbetreiber im Liefergebiet der RheinEnergie AG, PDF-Dokument (43 KB)
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