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Business to business.
Die RheinEnergie bietet besondere Services für Geschäftskunden.

Ersatzversorgung - Gas

Preisregelung Erdgas Ersatzversorgung in Niederdruck für Verbrauchsstellen mit mehr als 500.000 kWh/a

gültig ab: 01.01.2007

Das Entgelt für das bereitgestellte, gelieferte und gemessene Erdgas wird gemäß nachstehenden Ziffern 1 bis 6 ermittelt.

1. Monatlicher Grundpreis

Der Grundpreis beträgt 190,00 €/Monat.

2. Vorhaltepreis

Der Vorhaltepreis beträgt je Abrechnungsmonat und je kWHs,n der Vorhalteleistung 1,00 €.

Der zu zahlende Vorhaltepreis wird monatlich ab Vertragsbeginn abgerechnet.

3. Arbeitspreis

Der Arbeitspreis (AP) wird für die gelieferte thermische Energie Q des Gases berechnet. Er errechnet sich nach der Formel:

AP = 3,150 + 0,09 (HEL - 30,68) in ct/kWhHs,n

In der vorstehenden Formel bedeutet HEL der Preis für extra leichtes Heizöl. Als solcher gilt die monatlich veröffentlichte Preisnotierung in €/hl des Statistischen Bundesamtes für den Marktort Düsseldorf für extra leichtes Heizöl bei Lieferung in Tankkraftwagen frei Verbraucher, 40 bis 50 hl je Auftrag einschließlich Verbrauchsteuer und sonstiger gesetzlicher Zuschläge, jedoch mindestens 14,32 €/hl.

Sollte der Heizölpreis künftig nicht oder nicht mehr in gleicher Weise ermittelt oder veröffentlicht werden, so ist RheinEnergie berechtigt, an seiner Stelle im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bezugsgrößen zu verwenden.

Der Arbeitspreis wird auf 5 Dezimalstellen ausgerechnet und auf 4 Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.

4. Preisänderung

Die Arbeitspreise verändern sich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Dabei wird jeweils das arithmetische Mittel der Preise für extra leichtes Heizöl folgender Monate zugrunde gelegt:

  • zum 1. Januar der Monate Juni bis November des vorhergehenden Kalenderjahres,
  • zum 1. April der Monate September bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und der
    Monate Januar bis Februar des laufenden Kalenderjahres,
  • zum 1. Juli des Monats Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und der Monate Januar
    bis Mai des laufenden Kalenderjahres und
  • zum 1. Oktober der Monate März bis August des laufenden Kalenderjahres.

5. Verrechnungspreis für Messung/Druckregelung

Die Kosten für die Messung und gegebenenfalls die Druckregelung ergeben sich aus dem Datenblatt.

6. Weitere Preisbestandteile

Soweit RheinEnergie für die Lieferung eine Konzessionsabgabe zu entrichten hat, ist diese in dem Preis gemäß Ziffer 3 bereits enthalten.

Alle Preise sind Nettopreise, denen die Erdgassteuer und die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen werden.

a) Erdgassteuer:

Der Arbeitspreis erhöht sich um die jeweils geltende Erdgassteuer (0,55 ct/kWhHs,n nach Gesetzesstand vom 01.08.2006).

Für Erdgasmengen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften unversteuert verwendet werden können, kann die Erstattung der gezahlten Erdgassteuer vom Kunden beim zuständigen Hauptzollamt geltend gemacht werden.

b) Nachlass:

RheinEnergie zahlt einen Nachlass von 0,1279 ct/kWhHs,n für die Mengen, die der bis zum 31.03.1999 geltenden und dann in den vorgenannten Erdgassteuerbetrag von 0,55 ct/kWhHs,n einbezogenen Erdgassteuer von 0,1840 ct/kWhHs,n unterliegen.

Der vorstehende Nachlass gilt nicht für Mengen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften unversteuert verwendet werden können. Steuerbefreite Mengen werden vom Kunden monatlich mitgeteilt.

RheinEnergie zahlt zudem für an HEL gebundene Mengen einen weiteren Nachlass von 0,1534 ct/kWhHs,n auf die ab dem 01.04.1999 um 0,1636 ct/kWhHs,n und ab 01.01.2003 um weitere 0,2024 ct/kWhHs,n erhöhte Erdgassteuer.

RheinEnergie behält sich vor, die vorgenannten Nachlässe mit einer Frist von mindestens 3 Monaten ab Beginn eines jeden Monats in ihrer Höhe zu verändern oder aufzuheben sowie bei einer Reduzierung der Erdgassteuer eine Anpassung der vorstehenden Nachlässe mit Wirkung ab dem In-Kraft-Treten der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. In jedem Fall enden die Nachlässe bei Wegfall der Erdgassteuer.

> Tarifpreise Erdgas

Für die Ersatzversorgung in Mitteldruck kommen gesonderte Preise und Bedingungen zur Anwendung.
Die aktuellen Preise und Bedingungen können Sie unter Telefon 0221 178-2521 erfragen.

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