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Überprüfung einer Speicheranlage für Erdgas auf Dichtigkeit.

8 wichtige Fragen zum Erdgaspreis

Zum 1. Januar 2009 sinken unsere Arbeitspreise für Erdgas. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um unsere aktuelle Erdgaspreissenkung.

> 1. Warum senkt die RheinEnergie ihre Erdgaspreise?

Da der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist, steigen und fallen mit der Entwicklung der Heizölpreise auch die Gaspreise. Die Heizölpreise sind nach starken Anstiegen in den letzten eineinhalb Jahren seit einigen Wochen wieder deutlich gesunken. Diese Entwicklung führt auch bei den Gaspreisen der RheinEnergie Kunden jetzt zum 1. Januar 2009 zu einer Preissenkung. Die Ölpreisbindung ist also keine "Einbahnstrasse".

> 2. Warum sinken die Erdgaspreise nicht stärker?

Für die Preisbildung der Erdgaspreise zum 1. Januar 2009 sind die Heizölpreise der Monate Juni bis November relevant. Im Juni und Juli waren die Heizölpreise auf einem Jahreshöchststand. Seit August gehen die Preise zurück, jedoch sinken die Heizölpreise nicht so stark wie die Preise für Rohöl.

> 3. Warum wird die Bindung an den Ölpreis durch die RheinEnergie nicht einfach abgeschafft?

Die RheinEnergie tritt selbst als Nachfrager auf dem Erdgasmarkt auf. Wir haben keinen Einfluss auf die Lieferverträge, die zwischen unseren Vorlieferanten und den Erdgasimporteuren geschlossen werden.

> 4. Kann ich eine genaue Aufteilung nach altem/neuem Preis vornehmen?

Ja, wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, teilen Sie uns bitte den Zählerstand zum 31. Dezember 2008 möglichst innerhalb von einer Woche mit. Das geht am schnellsten telefonisch oder über unseren > Onlineservice sowie formlos per Post unter Angabe von Kunden- oder Zählernummer. Die Adresse lautet: RheinEnergie AG, 50606 Köln. Sollten Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, werden wir eine automatische Aufteilung anhand Ihres Verbrauches vornehmen. Diese ist in der Regel sehr genau

> 5. Warum legen Sie Ihre Kalkulation nicht einfach offen?

Eine Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen bedeutet die Bekanntgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der RheinEnergie. Eine Freigabe solcher sensibler Informationen wäre für unser Unternehmen auf einem wettbewerbsorientierten Markt mit erheblichen Nachteilen verbunden.

> 6. Verfüge ich über ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Preisanpassungen haben Sie das Recht, den Erdgasliefervertrag (je nach Vertrag zwei Wochen bis einen Monat) vor Inkrafttreten der angekündigten Preisanpassung zu kündigen. Bevor Sie kündigen, sollten wir gemeinsam prüfen, ob Sie den optimalen Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Vielleicht gibt es noch Sparmöglichkeiten für Sie. Wir beraten Sie gerne.

> 7. Welche weiteren Angebote kann mir die RheinEnergie machen?

Die RheinEnergie bietet Ihnen verschiedenste auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Tarife sowie eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Neben einem Servicecenter mit Servicezeiten (Mo-Fr 7.00-20.00 Uhr, Sa 9.00-16.00 Uhr) und zwei gut erreichbaren Kundenzentren in Köln bietet die RheinEnergie ihren Kunden eine kostenlose Energieberatung. Aufgrund der weltweiten Entwicklung auf den Energiemärkten werden Energiesparen und effizienter Energieeinsatz immer wichtiger. Durch eine weiterhin steigende Nachfrage, ist langfristig nicht mit sinkenden Preisen zu rechnen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent rund um Energiesparen und Förderprogramme der RheinEnergie.

> 8. Was kann ich tun, um meine Energiekosten positiv zu beeinflussen?

Die weltweite Entwicklung auf den Energiemärkten zeigt, dass Energiesparen und effizienter Energieeinsatz immer wichtiger werden. Die RheinEnergie bietet Ihren Kunden die Möglichkeit einer kostenlosen Energieberatung an. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote zum Energiesparen und zur Beratung. Sie sind kostenlos, und vielfach können Sie direkt sparen oder Zuschüsse aus Förderprogrammen nutzen. Ausführliche Informationen dazu bietet unsere > Energieberatung.

 

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